InnoMieter
Begriffswissen

Glossar fuer Mieterstrom, GGV und digitalen Betrieb.

25 zentrale Fachbegriffe kompakt erklaert, mit direktem Bezug auf Umsetzung, Abrechnung und Wirtschaftlichkeit.

Alle Begriffe von A bis Z

A

Abschlag

Regelmaessige Vorauszahlung auf die spaetere Endabrechnung.

B

Bilanzkreis

Energiewirtschaftliche Zuordnungseinheit fuer Einspeisung und Verbrauch.

Break-even

Zeitpunkt, an dem kumulierte Ertraege die initialen Investitionen decken.

C

Contracting

Betriebsmodell, bei dem ein externer Partner Invest und Betrieb uebernimmt.

CO2-Einsparung

Vermiedene Emissionen durch lokalen erneuerbaren Strom im Vergleich zum Netzbezug.

D

DATEV-Export

Strukturierter Finanzexport fuer Buchhaltung und steuerliche Weiterverarbeitung.

E

Eigeninvest

Investitionsmodell, bei dem Eigentuemer Kapital selbst bereitstellen.

EEG-Umlage

Regulatorischer Bestandteil der Strompreislogik im deutschen Energierecht.

ESG-Reporting

Aufbereitung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Kennzahlen fuer Stakeholder.

G

Grundpreis

Fester Tarifbestandteil, unabhaengig vom Verbrauch.

Go-Live

Der Zeitpunkt, an dem ein Projekt in den produktiven Betrieb uebergeht.

I

L

Lastmanagement

Steuerung von Verbrauch, Erzeugung und Speichern zur Stabilisierung des Energiesystems.

M

Mieterstrom

Strommodell, bei dem Erzeugung am Gebaeude direkt an Bewohner weitergegeben wird.

Messkonzept

Technische und prozessuale Beschreibung, wie Energiefluesse gemessen und zugeordnet werden.

Messstellenbetrieb

Betrieb und Verwaltung der Messinfrastruktur inklusive Datenerfassung und Qualitaetssicherung.

N

P

Peak Shaving

Strategie zur Reduktion von Lastspitzen durch Speicher- und Laststeuerung.

R

Reststrombezug

Zusatzversorgung aus dem Netz, wenn lokale Erzeugung nicht ausreicht.

T

Tenant-Portal

Digitale Oberflaeche fuer Bewohner zu Verbrauch, Rechnungen und Service.

V

Viertelstundenwert

Messwert, der den Energieverbrauch oder die Erzeugung in 15-Minuten-Intervallen abbildet.

Verbrauchsprofil

Zeitliche Verteilung des Stromverbrauchs einer Einheit oder eines Gesamtobjekts.

§

§42b EnWG

Rechtsgrundlage fuer gemeinschaftliche Gebaeudeversorgung in Deutschland.