InnoMieter

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Sachlicher Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Diese Vertragsbedingungen regeln die Bereitstellung und den Betrieb von Standard-Softwareprogrammen (nachfolgend „Software“), die von der InnoMieter GmbH (nachfolgend “Anbieter”) entwickelt und als Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet zur Verfügung gestellt werden.

Gegenstand dieser Vereinbarung ist:

Individuell für Kunden entwickelte Softwarelösungen sind nicht Bestandteil dieses Vertrages.

2. Art und Umfang der Leistungen

Die beiderseitigen Leistungspflichten ergeben sich aus den vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien. Der im Vertrag festgelegte Leistungsumfang beschreibt die vereinbarte Beschaffenheit der bereitgestellten Software und ist durch folgende Aspekte bestimmt:

Sollten Unstimmigkeiten auftreten, gelten die vertraglichen Vereinbarungen in der oben genannten Reihenfolge vorrangig. Abweichende oder zusätzliche Vertragsbedingungen, insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, werden nicht Bestandteil der Vereinbarung – selbst dann nicht, wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Es finden ausschließlich die AGB von dem Anbieter Anwendung.

3. Nutzungsbedingungen

3.1. Rechte des Kunden an der Software

Für die Laufzeit des Vertrags erhält der Kunde ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der im Vertrag spezifizierten Software sowie der dazugehörigen Anwenderdokumentation. Der Zugriff auf die Software erfolgt über das Internet. Der Übergabepunkt für die SaaS-Dienstleistungen befindet sich am Router-Ausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums zum Internet. Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich im vertraglich vereinbarten Rahmen zu verwenden und sie weder an Dritte weiterzugeben noch in irgendeiner Weise unbefugten Personen zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, die Software zurückzuentwickeln („Reverse Engineering“), zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu vervielfältigen oder sie als Grundlage für eine eigenständige Anwendung zu verwenden. Der Anbieter bleibt alleiniger Inhaber der Lizenzrechte an der Software, einschließlich aller Urheberrechte. Diese Rechte erstrecken sich auch auf etwaige Erweiterungen oder Aktualisierungen, die dem Kunden bereitgestellt werden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Darüber hinaus erkennt der Kunde die Marken-, Namens- und Patentrechte des Anbieters in Bezug auf die Software und die zugehörige Dokumentation an. Er darf keine Copyright-Hinweise oder andere Eigentumsvermerke innerhalb der Programme oder Dokumentationen entfernen, verändern oder anderweitig modifizieren.

3.2. Rechte des Kunden an den Daten

Sämtliche durch die Software erhobenen, verarbeiteten und erzeugten Daten werden auf den Servern des Rechenzentrums gespeichert. Ungeachtet der Speicherung bleibt der Kunde uneingeschränkter Rechteinhaber an diesen Daten und kann jederzeit – insbesondere nach Vertragsbeendigung – deren Herausgabe verlangen. Ein Zurückbehaltungsrecht an diesen Daten steht dem Anbieter nicht zu. Die Übermittlung der Daten erfolgt entweder elektronisch über ein Datennetz oder – sofern gesondert vereinbart – durch die Übergabe auf einem geeigneten Datenträger. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Bereitstellung der zur Nutzung der Daten erforderlichen Software. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Rechtmäßigkeit der Erfassung, Verarbeitung und Nutzung der Daten sowie die Wahrung der Rechte betroffener Personen (z. B. Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung), liegt in der Verantwortung des Kunden.

3.3. Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen

Bei einem Verstoß gegen die oben genannten Bestimmungen ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise zu beenden. Darüber hinaus behält sich der Anbieter das Recht vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen, die aus einer vertragswidrigen Nutzung durch den Kunden resultieren.

4. Vertragsdauer und Kündigung

Die Mindestlaufzeit der Softwarebereitstellung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Leistungspaket. Sofern keine Kündigung erfolgt, verlängert sich der Vertrag automatisch um einen weiteren Monat. Die anfallenden Gebühren werden mittels der zuletzt hinterlegten Zahlungsdaten per Lastschrift eingezogen. Der Anbieter hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu beenden. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Lastschrift nicht erfolgreich durchgeführt werden kann.

5. Wartungsbedingungen und Service Level

5.1. Weiterentwicklungen und Leistungsanpassungen

Im Rahmen technologischer Entwicklungen und zur Optimierung der Leistung behält sich der Anbieter vor, nach Vertragsbeginn Anpassungen und Weiterentwicklungen an der Software vorzunehmen. Dies kann den Einsatz neuer Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards umfassen. Bei wesentlichen Änderungen wird der Kunde rechtzeitig darüber informiert. Sollte eine solche Änderung für den Kunden erhebliche Nachteile mit sich bringen, hat er das Recht, den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt der Änderung zu kündigen. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung schriftlich erfolgen. Wird eine neue Version der Software bereitgestellt, gelten die in Abschnitt 3 beschriebenen Nutzungsrechte ebenfalls für die aktualisierte Version.

5.2. Systembetrieb

Anbieter gewährleistet, dass die Software auf einer für die Anforderungen des Kunden optimierten Infrastruktur betrieben wird. Dazu gehören die angemessene Serverkapazität, regelmäßige Datensicherungen, Skalierbarkeit, unterbrechungsfreie Stromversorgung, Klimatisierung, Schutzmechanismen wie Firewalls und Virenscanner sowie eine leistungsfähige Anbindung an das Internet. Zur Sicherung der Kundendaten werden tägliche Backups durchgeführt. Falls erforderlich, kann auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden eine Wiederherstellung dieser Daten erfolgen.

5.3. Systemverfügbarkeit

Die durchschnittliche Verfügbarkeit des Rechenzentrumsnetzwerks am Übergabepunkt zum Internet beträgt 99,999 % pro Jahr. Die Verbindung des Kunden zum Internet liegt außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters und ist nicht Teil des SaaS-Leistungsumfangs. Bei der Berechnung der Ausfallzeiten werden vollständige Minuten berücksichtigt. Zeiten, die durch geplante Wartungsfenster für Systemoptimierungen oder durch Faktoren außerhalb der Kontrolle des Anbieters (z. B. höhere Gewalt oder Verzögerungen durch Dritte) verursacht werden, bleiben unberücksichtigt.

5.4. Störungen der Systemverfügbarkeit

Der Kunde ist verpflichtet, Störungen der Systemverfügbarkeit umgehend nach deren Feststellung zu melden. Vor der Meldung sollte der Kunde prüfen, ob die Ursache der Störung in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt. Störungsmeldungen, die innerhalb der Supportzeiten eingehen, werden innerhalb von zwei Stunden bearbeitet. Meldungen außerhalb dieser Zeiten werden am folgenden Werktag bearbeitet. Verzögerungen, die durch den Kunden entstehen (z. B. fehlende Erreichbarkeit eines Ansprechpartners), werden nicht auf die Entstörungszeit angerechnet.

6. Gewährleistung

Nach aktuellem Stand der Technik lassen sich Softwarefehler unter sämtlichen Anwendungsbedingungen nicht vollständig ausschließen. Dennoch sichert der Anbieter zu, dass die unter www.innomieter.de/app bereitgestellte Software grundsätzlich funktionsfähig und einsatzbereit ist. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr. Treten Fehler in der Software oder der zugehörigen Dokumentation auf, werden diese innerhalb einer angemessenen Frist kostenfrei behoben. Voraussetzung hierfür ist, dass der Fehler reproduzierbar ist. Der Anbieter kann zur Erfüllung der Gewährleistung entweder eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung vornehmen. Dies kann insbesondere durch die Bereitstellung einer aktualisierten Softwareversion erfolgen. Alternativ kann auch eine Lösung angeboten werden, die die vertragsgemäße Nutzung ermöglicht, ohne dass eine direkte Fehlerbeseitigung erforderlich ist. Ein Anspruch auf Gewährleistung entfällt, wenn die Software nicht entsprechend den vertraglichen Vorgaben genutzt wird. Ebenso sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Kunde eigenständig Änderungen oder Erweiterungen an der Software vornimmt, es sei denn, er kann nachweisen, dass diese Anpassungen nicht ursächlich für den Fehler sind. Falls ein erheblicher Fehler nicht unter den genannten Bedingungen behoben wird, kann der Kunde eine Reduzierung der monatlichen SaaS-Gebühr verlangen. Dasselbe Recht steht auch dem Anbieter zu, falls eine Fehlerkorrektur mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht realisierbar ist. Stellt sich während der Fehleranalyse heraus, dass die Störung auf Bedienungsfehler oder unsachgemäße Nutzung durch den Kunden zurückzuführen ist, kann der Anbieter eine angemessene Vergütung für den dadurch entstandenen Aufwand verlangen. Es wird keine Gewährleistung dafür übernommen, dass die Software sämtliche individuellen Anforderungen des Kunden erfüllt, insbesondere im Hinblick auf den gewünschten wirtschaftlichen Erfolg. Gewährleistungsansprüche bestehen ausschließlich gegenüber dem direkten Vertragspartner und sind nicht übertragbar.

7. Haftungsbeschränkung

Die Haftung des Anbieters – sowohl aus vertraglichen als auch aus deliktischen Ansprüchen – ist mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit begrenzt. Für Personenschäden beträgt die maximale Haftungssumme 200.000 Euro. Bei Sach-, Vermögens- und Tätigkeitsschäden ist die Haftung auf 100.000 Euro beschränkt, während für Schäden durch Datenverlust höchstens 50.000 Euro übernommen werden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für Störungen, die durch Telekommunikationsverbindungen, Netzwerkausfälle innerhalb des Internets, höhere Gewalt oder das Verschulden Dritter verursacht werden. Ebenso wird keine Haftung übernommen, wenn der Kunde selbst für die Störung verantwortlich ist. Schäden, die entstehen, weil Passwörter oder Zugangsdaten an unberechtigte Dritte weitergegeben wurden, fallen ebenfalls nicht in den Haftungsbereich des Anbieters.

8. Vergütung

Für die Nutzung der SaaS-Dienstleistungen wird eine monatliche Gebühr erhoben, die vertraglich festgelegt ist. Die Abrechnung erfolgt im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum.

9. Zahlungsbedingungen

Die Begleichung der fälligen Beträge erfolgt per Lastschrifteinzug. Wird die Zahlungsfrist überschritten, behält sich der Anbieter das Recht vor, die erbrachten Leistungen im Verzugsfall einzuschränken. Der Kunde kann Forderungen gegenüber dem Anbieter nur dann aufrechnen, wenn diese entweder rechtskräftig festgestellt wurden oder vom Anbieter schriftlich anerkannt sind.

10. Vertraulichkeit, Datenschutz

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten Informationen – insbesondere technische und wirtschaftliche Daten sowie sonstige vertrauliche Erkenntnisse – streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die im Vertrag festgelegten Zwecke zu nutzen. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind oder ohne schuldhaftes Zutun einer der Vertragsparteien bekannt werden. Ebenso entfällt die Vertraulichkeitspflicht, wenn eine Offenlegung aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder gerichtlicher Anordnung erforderlich ist. Bei der Unterstützung im Supportfall kann es notwendig sein, auf Kundendaten zuzugreifen. Dieser Zugriff erfolgt entweder über ein Webmeeting mit dem Kunden oder durch eine direkte Analyse der Datenbank. Der Zugriff ist ausschließlich auf die Dauer der jeweiligen Supportmaßnahme beschränkt. Falls im Rahmen der Vertragserfüllung eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich ist, verpflichten sich sowohl der Anbieter als auch der Kunde, die jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzvorschriften einzuhalten. Der Anbieter weist den Kunden gemäß den Datenschutzbestimmungen darauf hin, dass seine Daten gespeichert werden. Zur kontinuierlichen Verbesserung der SaaS-Dienstleistung können anonymisierte Daten, wie beispielsweise Navigationspfade, Nutzungsdauer, Zugriffshäufigkeit und Verweildauer auf einzelnen Seiten, erfasst, gespeichert und analysiert werden.

11. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Verpflichtungen ist Weimar. Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Parteien ist Weimar. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrags sowie Modifikationen der vereinbarten Form bedürfen der Schriftform. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Klausel durch eine Regelung zu ersetzen, die dem ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dies gilt ebenso, wenn sich im Laufe der Vertragsdurchführung eine unbeabsichtigte Regelungslücke zeigt.